Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen TG Optimization (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich KI-Optimierung, Workflow-Automatisierung und Softwareentwicklung.
Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Dienstleistungserbringung durch den Auftragnehmer. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Zu unseren Dienstleistungen gehören unter anderem:
Die Vergütung richtet sich nach der vereinbarten Leistung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei Projekten mit laufender Dienstleistung erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Dienstleistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Zugriffe rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Alle im Rahmen des Auftrags entwickelten Softwarelösungen, Konzepte und Dokumentationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein Nutzungsrecht entsprechend der Vereinbarung.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit der DSGVO und der gesonderten Datenschutzvereinbarung.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Laufzeitverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht eine abweichende Laufzeit vereinbart wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Rest der Bedingungen davon unberührt.
Stand: April 2026